Der SMD übernimmt medizinische Gutachten nach körperlicher Untersuchung oder Aktenlage für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unser Personal in der Sozialmedizin umfasst nicht nur Ärztinnen/Ärzte, sondern auch medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte und mehr. Für den Bereich der Krankenversicherung nimmt der SMD die Aufgaben des Medizinischen Dienstes wahr (§ 283a SGB V).
Die Hilfsmittelversorgung und -beratung sowie Schulung und Beratung von Angehörigen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben, wie die Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes. Sie arbeiten eng und interdisziplinär mit Ärzten, Pflegekräften und den Mitarbeitern des therapeutischen Teams zusammen. Sie vermitteln die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Behandlungsmethoden und Techniken weiter.